IT-Sicherheit und Datenschutz
Warum?
Datenschutz ist ein grundrechtlich verbriefter Persönlichkeitsschutz
und bedeutet den Schutz der Privatsphäre eines jeden Einzelnen.
Datenschutz ist im Zeitalter der Informationsgesellschaft unerlässlich
und bedeutet im modernen Wirtschaftsleben einen Qualitäts- und Wettbewerbsfaktor.
Die Einhaltung des Datenschutzes, der Datensicherheit und eine ordnungsgemäße
Datenverarbeitung liegen bei Ihnen als Unternehmer und sollen die Beteiligten
vor Gefahren schützen und gleichzeitig die Informationsfreiheit gewährleisten.
Datenschutz ist in zunehmendem Maße abhängig von einer sicheren
IT (Informationstechnologie). Durch den ständigen Wandel der Technik
in immer kürzeren Zeitabständen entstehen mitunter Sicherheitslücken,
die den Datenschutz gefährden und geschlossen werden müssen.
Jede Technik ist nur so gut, wie die Person, die diese bedient. Mangelndes
Sicherheitsverständnis und falsches Verhalten öffnen Sicherheitslücken,
die fatale Folgen nach sich ziehen können.
Unsere Leistungen
- Betreuung Ihres Unternehmen als externer Datenschutzbeauftragter gem. §4g BDSG (Bundesdatenschutzgesetz)
- Beratung Ihres Unternehmens in allen Fragen des Datenschutzes sowie der IT-Sicherheit
- Prüfen konkreter Anliegen Ihrer Mitarbeiter (z.B. bei Datenschutzverletzungen)
- Unterstützung Ihrer jeweiligen Verantwortlichen bei der Erstellung interner Verfahrensverzeichnisse für die Verarbeitung personenbezogener Daten sowie bei der Verfügbarmachung des öffentlichen Verfahrensverzeichnisses
- Unterstützung bei der Erstellung Ihrer unternehmensspezifischen Verfahrens- und Arbeitsanweisungen, Dienstanweisungen und Sicherheitsrichtlinien
- Unterstützung bei der Erarbeitung Ihrer Konzepte zur IT- und Datensicherheit, zum Datenschutz, zur Katastrophenschutzvorsorge sowie zum Alarmmanagement
- Vorbereitung Ihres internen Datenschutzbeauftragten auf seine Aufgaben im Rahmen des BDSG
- Durchführung erforderlicher Vorabkontrollen im Rahmen z.B. kritischer Datenverarbeitungen
- Hinwirkung auf die Einhaltung des BDSG und anderer Vorschriften über den Datenschutz
- Überprüfung von Vertragsentwürfen für externe Dienstleister entsprechend den Anforderungen des §11 BDSG
- Durchführung von internen Audits zur IT-Sicherheit und Datenschutz
- Durchführung von Schulungen für die mit der Bearbeitung von personenbezogenen bzw. sensiblen Daten beauftragten Mitarbeiter
Ihre Vorteile:
Früherkennung von
möglichen Sicherheitslücken
Steigerung der Motivation
Ihrer Mitarbeiter zu sicherheitsgerechtem und datenschutzkonformem
Verhalten
Steigendes Vertrauen
Ihrer Mitarbeiter und Akzeptanz zum Datenschutz
Imagesteigerung Ihres
Unternehmens
Steigerung der Rechts-
und Nachweissicherheit durch umfassende Dokumentationen
(wie z.B. Sicherheits- und Notfallkonzepte)
Reduzierung von Risiken
(Basel II, KonTraG etc.)
Kosteneinsparung, Kostentransparenz